Es wird beabsichtigt, das Postbureau von der Stadt auf den Bahnhof zu verlegen, sofern gegen diese Verlegung keine
gewichtigen, einer Berücksichtigung verdienenden Gründe mit Recht geltend gemacht werden können.
Diese Verlegung
würde entweder eine vollstädige, ungetheilte sein, aber es würde auch nach Erforderniß außer dem Hauptbureau auf dem
Bahnhof, wie dies auch in einigen anderen Städten der Fall ist, ein Stadtpostburau errichtet werden.
Bei Letzterem würde nach
Analogie anderer ähnlicher Einrichtungen nicht allein die Aufgabe=Zeit eine beschränktere sein, wie auf dem Hauptbureau, sondern es
würde weitere eine Beschränkung darin eintreten, daß nur Sendungen bis zum Gewicht von 5 Pfunden, mit Ausschluß aller
Baar=Einzahlungen, Nachnahme=Sendungen und Landpostboten=Sendungen, aufgegeben werden können. Ebensowenig würden Reisende
und deren Gepäck für die von hier abgehenden Postwagen auf dem Stadtpostbureau eingeschrieben werden; Letztere hätten sich
daher ausschließlich auf dem Hauptbureau in dem Bahnhof=Verwaltungs=Gebäude einschreiben zu lassen, wo selbstverständlich
nicht allein alle Postsendungen ohne Ausnahme aufgegeben werden können, sondern wo auch jede über 5 Pfunde wiegenden und die
obengezeichneten - Missiven von der Ausnahme auf dem Stadtpostbureau ausgeschlossenen - zur Aufgabe gebracht werden müßten.
An Sonn= und Festtagen bliebe das Stadtpostbureau ganz geschlossen.
Ehe nun die unterzeichnete Stelle ihren dießfalls zu erstattenden
Bericht an ihre vorgesetzte Behörde absendet, wünscht sie zuvor über die hierbei in Betracht kommenden Gründe für oder
gegen die beabsichtigte Verlegung, welche Seitens der hiesigen tit. Behörden, Beamten, Kaufleute, Fabrikanten ec. geltend gemacht werden wollen,
in Kenntniß gesetzt zu werden, und ersicht deßhalb ergebenst, ihr solche in gefälliger Bälde zu geben.
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Die nachstehende Verfügung, betreffend die Verlegung des dermaligen Post=Bureau´s aus der Stadt in das Bahnhofgebäude,
wird hiermit zur Kenntniß der Einwohnerschaft gebracht.
Mit dem 18. d. M. wird das dermalige Postbureau aus der Stadt in das Bahnhofgebäude
verlegt und gleichzeitig das Postaufgabebureau in der Stadt (im dermaligen Postgebäude) in Thätigkeit gesetzt.
Letzteres hat sich mit der Annahme von Postsendungen jeglicher Art unter 10 Pfd. Gewicht zu befassen, so daß also besonders auch Nachnahme=Sendungen
und Baar=Einzahlungen von dem Postaufgabe=Bureau anzunehmen sind. Die Schalterzeiten des Postbureau auf dem Bahnhofe sowohl als des Postaufgabe=Bureau
in der Stadt sind die bisherigen.
Die Annahme von Postreisenden für die Gmünd=Süssener Postkurse kann auch fernerhin im Stadtpostbureau stattfinden, wenn die betreffenden
Reisenden sich so zeitig anmelden, daß dem Bahnhof=Postbureau mit dem nächststattfindenden Transport der Postsendungen zum Bahnhof Mittheilung von
der für den betreffenden Postwagen eingeschriebenen Anzahl von Passagieren gemacht werden kann; nach dieser Zeit werden Reisende vom Postaufgabe=Bureau
nur unter der Bedingung angenommen, daß der Postwagen, welcher auf seinem Weg nach und von Süssen regelmäßig beim Aufgabe=Bureau
vorzufahren hat, freie Plätze enthält. [...] |